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Passivlegitimation im Amtshaftungsprozess

Passivlegitimation im Amtshaftungsprozess bezeichnet die Frage, welcher Rechtsträger den geltend gemachten Schadensersatz schuldet und deshalb zu verklagen ist. Nach Art. 34 GG haftet grundsätzlich der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger bei der Pflichtverletzung stand. Maßgeblich ist häufig, wer ihm die konkrete hoheitliche Aufgabe anvertraut hat und Weisungs- oder Organisationsverantwortung trägt. Dienstherr, Anstellungskörperschaft und haftender Rechtsträger müssen nicht stets identisch sein, besonders bei Organleihe, Auftragsverwaltung oder beliehenen Privaten.

Rechtliche Einordnung

Die Passivlegitimation betrifft die materielle Schuldnerstellung, nicht die Zulässigkeit der Klage oder den richtigen Rechtsweg.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Zu prüfen sind übertragene Aufgabe, Organisationsbereich, Weisungsbefugnis und gesetzliche Sonderzuordnung. Eine falsche Parteibezeichnung kann unter Umständen ausgelegt oder berichtigt werden.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Art. 34 GG soll dem Geschädigten einen leistungsfähigen staatlichen Schuldner zuweisen. Unklare Verwaltungsorganisation darf den Rechtsschutz nicht unangemessen erschweren.

Beispiel

Ein Landesbeamter vollzieht im Wege der Organleihe eine kommunale Aufgabe. Für den Fehler kann je nach Aufgaben- und Verantwortungszuordnung die Kommune haften.

Häufige Fragen

Ist immer der Dienstherr zu verklagen?

Nicht zwingend. Entscheidend ist die haftungsrechtliche Zuordnung der konkreten Amtsaufgabe.

Ist die Passivlegitimation eine Zulässigkeitsfrage?

Nein. Sie betrifft grundsätzlich die Begründetheit des Anspruchs.

Was gilt bei Beliehenen?

Die Haftung richtet sich nach Funktion, Beleihungsregelung und Verantwortungsbereich.

Weiterführende Hinweise

Siehe Rechtsträger, Organleihe, Auftragsverwaltung und Beliehener. Weiterführend informieren verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, zivilrecht-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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