Echtes Unterlassungsdelikt

Echtes Unterlassungsdelikt bezeichnet einen Straftatbestand, der bereits das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Handlung ausdrücklich beschreibt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von zentraler Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Eine besondere Garantenstellung ist grundsätzlich nicht nötig; erforderlich sind Handlungspflicht und Handlungsmöglichkeit

Beispiel

Ein Unfallzeuge leistet trotz Zumutbarkeit keine erforderliche Hilfe

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kumulative Kausalität

    Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere unabhängig gesetzte Bedingungen erst gemeinsam den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen und jede für sich nicht ausgereicht hätte. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen….

  • Risikozusammenhang

    Risikozusammenhang verlangt bei Fahrlässigkeitsdelikten, dass sich im tatbestandlichen Erfolg gerade das durch die Pflichtverletzung geschaffene rechtlich missbilligte Risiko verwirklicht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • Strafbarkeit juristischer Personen

    Strafbarkeit juristischer Personen bezeichnet die Frage, ob Unternehmen, Vereine oder andere Verbände selbst wegen Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • Verbrechen

    Verbrechen ist nach § 12 Absatz 1 StGB eine rechtswidrige Tat, deren gesetzliches Mindestmaß der Freiheitsstrafe ein Jahr oder mehr beträgt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich…

  • Schuld im Strafrecht

    Schuld im Strafrecht bezeichnet die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Tat. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der…

  • |

    Strafprozessrecht

    Strafprozessrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über das Verfahren zur Aufklärung, Verfolgung und gerichtlichen Entscheidung von Straftaten. Es bestimmt Aufgaben und Befugnisse von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten sowie die Rechte des Beschuldigten und weiterer Verfahrensbeteiligter. Zentrale Rechtsquelle ist die Strafprozessordnung. Das Verfahren reicht typischerweise vom Ermittlungsverfahren über Zwischen- und Hauptverfahren bis zur Rechtskraft und Strafvollstreckung….