Kumulative Kausalität

Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere unabhängig gesetzte Bedingungen erst gemeinsam den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen und jede für sich nicht ausgereicht hätte. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Nach der Bedingungstheorie ist jeder Beitrag ursächlich, weil der Erfolg entfiele, wenn man ihn bei gleichbleibenden übrigen Umständen hinwegdenkt. Zusätzlich bedarf es objektiver Zurechnung.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Zwei Täter geben unabhängig voneinander jeweils eine für sich nicht tödliche Dosis Gift; erst beide Dosen zusammen bewirken den Tod.

Häufige Fragen

Warum ist Kumulative Kausalität strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Kausalität

    Kausalität: Kausalität bezeichnet den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Handlung und dem eingetretenen Erfolg. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung von Straftatbeständen. Maßgeblich sind das StGB und die hierzu entwickelten allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein. Enge Bezüge bestehen zu Objektivem Tatbestand, Subjektivem Tatbestand, Vorsatz, Fahrlässigkeit…

  • Unterlassen im Strafrecht

    Unterlassen im Strafrecht bezeichnet die Nichtvornahme einer rechtlich erwarteten und tatsächlich möglichen Handlung. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte…

  • Cybercrime

    Cybercrime bezeichnet Straftaten, die sich gegen IT-Systeme oder Daten richten oder mithilfe digitaler Technik begangen werden. Dazu zählen insbesondere Ausspähen und Abfangen von Daten, Computersabotage, Computerbetrug, Phishing, Ransomware und unbefugte Systemzugriffe. Je nach Tat gelten unterschiedliche Strafnormen, Versuchsstrafbarkeit und Qualifikationen. Ermittlungen betreffen häufig internationale Zuständigkeit, digitale Spuren, Beschlagnahme von Geräten und Datenschutz. Der Begriff selbst…

  • Eigenhändiges Delikt

    Eigenhändiges Delikt ist eine Straftat, die der Täter nur durch persönlich vorgenommene tatbestandsmäßige Handlung begehen kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und…

  • Gesetzeskonkurrenz

    Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Verhalten zwar mehrere Strafvorschriften erfüllt, aber nur eine davon im Schuldspruch anzuwenden ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • Eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Eigenverantwortliche Selbstgefährdung liegt vor, wenn eine Person in Kenntnis des Risikos frei verantwortlich eine Gefahr für eigene Rechtsgüter schafft oder sich ihr aussetzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung…