Schuld im Strafrecht

Schuld im Strafrecht bezeichnet die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Tat. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von zentraler Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Sie setzt insbesondere Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein und Fehlen von Entschuldigungsgründen voraus

Beispiel

Ein schuldunfähiger Täter handelt tatbestandsmäßig und rechtswidrig, wird aber nicht bestraft

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Phishing

    Phishing ist der Versuch, durch gefälschte Nachrichten, Webseiten oder Anrufe Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder andere vertrauliche Daten zu erlangen. Täter geben sich häufig als Bank, Behörde oder bekannter Dienst aus. Strafrechtlich kommen insbesondere Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Betrug und Fälschungsdelikte in Betracht. Zivilrechtlich ist zu klären, wer nicht autorisierte Zahlungen trägt und ob Sicherheits- sowie Sorgfaltspflichten…

  • |

    Beweisantragsrecht

    Beweisantragsrecht ist das Recht der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Angeklagten und seines Verteidigers, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung die Erhebung eines bestimmten Beweises zu einer konkret behaupteten Tatsache zu verlangen. Ein förmlicher Beweisantrag muss Beweistatsache und Beweismittel bestimmt bezeichnen und erkennen lassen, warum das Mittel die Tatsache bestätigen kann. Das Gericht darf ihn nur aus gesetzlich geregelten…

  • Begünstigung

    Begünstigung begeht nach § 257 StGB, wer einem anderen nach dessen rechtswidriger Tat Hilfe leistet, um ihm die durch die Tat erlangten oder entstandenen Vorteile zu sichern. Der Tatbestand schützt die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands gegen nachträgliche Sicherungshandlungen. Erforderlich sind eine taugliche Vortat, eine objektiv geeignete Hilfeleistung und Vorteilssicherungsabsicht. Wer an der Vortat beteiligt war,…

  • Objektiver Tatbestand

    Der objektive Tatbestand umfasst die Merkmale der äußeren Tatseite, die ein Straftatbestand voraussetzt. Dazu können Täter, Tatobjekt, Tathandlung, besondere Tatumstände und ein tatbestandlicher Erfolg sowie Kausalität und objektive Zurechnung gehören. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich stets nach der jeweiligen Strafnorm. „Objektiv“ bedeutet nicht, dass jedes Merkmal rein sinnlich wahrnehmbar ist: Auch normative Merkmale wie die…

  • Freiwilligkeit des Rücktritts

    Freiwilligkeit des Rücktritts bedeutet, dass der Täter die weitere Tatausführung oder den Erfolgseintritt aus autonomen Motiven verhindert und nicht durch eine aus seiner Sicht zwingende äußere Lage dazu gezwungen wird. Ethisch billigenswerte Beweggründe sind nicht erforderlich. Entscheidend ist, ob der Täter noch Herr seiner Entschlüsse bleibt. Furcht vor Entdeckung schließt Freiwilligkeit daher nicht automatisch aus,…

  • Versicherungsbetrug

    Versicherungsbetrug ist kein eigenständiger Straftatbestand unter dieser Bezeichnung. Wer einen Versicherer durch falsche Angaben zu einer Leistung veranlasst oder dies versucht, kann sich regelmäßig wegen Betrugs nach § 263 StGB strafbar machen. Davon zu unterscheiden ist der subsidiäre Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB: Er erfasst bestimmte Manipulationen an versicherten Sachen in der Absicht, Versicherungsleistungen zu…