|

Einspruch gegen Versäumnisurteil

Einspruch gegen Versäumnisurteil ist der besondere Rechtsbehelf, mit dem die unterlegene säumige Partei eine erneute Verhandlung vor demselben Gericht erreicht. Der Einspruch muss grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung des Versäumnisurteils eingelegt werden und die angegriffene Entscheidung bezeichnen. Ist er zulässig, wird der Prozess in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurückversetzt. Das Versäumnisurteil bleibt jedoch grundsätzlich vorläufig vollstreckbar, bis eine andere Entscheidung ergeht.

Rechtliche Bedeutung

Der Einspruch ist kein Rechtsmittel zu einer höheren Instanz. Er eröffnet die sachliche Prüfung im bereits anhängigen Verfahren erneut.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Beklagter versäumt den Termin und erhält ein Versäumnisurteil. Er legt innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein und bestreitet anschließend den geltend gemachten Zahlungsanspruch.

Beispiel

Form, Frist und Beschwer müssen gewahrt sein. Ein verspäteter oder unzulässiger Einspruch wird verworfen; bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung möglich sein.

Häufige Fragen

Wo wird Einspruch eingelegt?

Bei dem Gericht, dessen Versäumnisurteil angegriffen wird.

Stoppt der Einspruch die Vollstreckung?

Nicht automatisch; Vollstreckungsschutz muss gegebenenfalls gesondert beantragt werden.

Welche Frist gilt?

Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge