Darlegungs- und Beweislast
Darlegungs- und Beweislast beschreibt zwei unterschiedliche Verantwortungsbereiche im Zivilprozess. Die Darlegungslast bestimmt, welche Partei die für eine günstige Rechtsfolge erforderlichen Tatsachen schlüssig vortragen muss. Die Beweislast entscheidet, zu wessen Nachteil es geht, wenn eine entscheidungserhebliche und bestrittene Tatsache trotz Beweisaufnahme ungeklärt bleibt. Grundsätzlich trägt jede Partei die Last für die Voraussetzungen der Norm, aus der sie Rechte herleitet; gesetzliche Vermutungen oder besondere Risikoverteilungen können abweichen.
Rechtliche Bedeutung
Die Verteilung folgt vor allem dem materiellen Recht. Prozessual müssen Parteien Tatsachen vollständig und rechtzeitig vortragen sowie zulässige Beweismittel bezeichnen.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Käufer verlangt Gewährleistung und muss den Mangel darlegen. Ist streitig und nicht aufklärbar, ob der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, entscheidet die hierfür geltende Beweislastverteilung.
Beispiel
Fehlt schlüssiger Vortrag, ist keine Beweisaufnahme erforderlich. Bleibt eine bewiesene Tatsache ungeklärt, entscheidet das Gericht nach der einschlägigen Beweislastregel.
Häufige Fragen
Sind beide Lasten identisch?
Nein. Darlegung betrifft den Tatsachenvortrag, Beweislast das Risiko verbleibender Ungewissheit.
Kann ein Gesetz die Beweislast verändern?
Ja, etwa durch Vermutungen, Beweislastumkehr oder besondere Schutzvorschriften.
Muss jede Behauptung bewiesen werden?
Nur entscheidungserhebliche Tatsachen, die wirksam bestritten sind und nicht als zugestanden gelten.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.