Bindungstoleranz

Bindungstoleranz bezeichnet im Familienrecht die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und zu weiteren wichtigen Bezugspersonen zu akzeptieren und zu fördern. Sie ist ein Kriterium bei Entscheidungen über elterliche Sorge, Aufenthalt und Umgang. Maßgeblich bleibt das Kindeswohl. Fehlende Bindungstoleranz kann problematisch sein, rechtfertigt für sich allein aber nicht automatisch eine bestimmte Sorgerechtsentscheidung; erforderlich ist eine Gesamtwürdigung.

Bedeutung

Ein bindungstoleranter Elternteil vermeidet Loyalitätskonflikte und unterstützt kindgerechten Kontakt, soweit dieser dem Wohl des Kindes entspricht.

Grenzen

Bei Gewalt, Missbrauch oder anderen Gefahren darf Schutz nicht mit mangelnder Bindungstoleranz verwechselt werden.

Beispiel

Ein Elternteil informiert das Kind sachlich über den Umgang und spricht nicht abwertend über den anderen.

Häufige Fragen

Ist Bindungstoleranz gesetzlich definiert?

Nein. Der Begriff wurde vor allem durch Rechtsprechung und familienpsychologische Praxis geprägt.

Entscheidet sie allein über den Aufenthalt?

Nein. Sie ist eines von mehreren Kindeswohlkriterien.

Verwandte Begriffe

Kindeswille, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangspflegschaft.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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