|

Justiz im Nationalsozialismus

Justiz im Nationalsozialismus bezeichnet die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Rechtspflegeorgane zwischen 1933 und 1945 sowie ihre Einbindung in die nationalsozialistische Herrschaft. Zahlreiche Juristen wandten diskriminierende Gesetze an, deuteten bestehendes Recht ideologisch um oder unterstützten staatliches Unrecht. Die Justiz verlor damit wesentliche rechtsstaatliche Bindungen. Ihre Geschichte umfasst zugleich einzelne, seltene Fälle von Widerspruch und die schwierige juristische Aufarbeitung nach 1945.

Begriff und historischer Zusammenhang

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden jüdische und politisch missliebige Juristen aus ihren Ämtern verdrängt. Sondergerichte und der Volksgerichtshof dienten der politischen Verfolgung. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit, einschließlich des Reichsgerichts, passte ihre Rechtsprechung vielfach der Ideologie des Regimes an.

Rechtliche Bedeutung

Die Epoche zeigt, dass formale Gesetzesanwendung allein keinen Rechtsstaat gewährleistet. Richterliche Unabhängigkeit, Grundrechte, Gesetzesbindung und effektiver Rechtsschutz müssen institutionell gesichert und praktisch gelebt werden. Die Erfahrungen beeinflussten die Ausgestaltung des Grundgesetzes nachhaltig.

Beispiel

Ein Sondergericht konnte politische Äußerungen unter weit auslegbaren Strafvorschriften verfolgen und drakonische Strafen verhängen. Die äußere Form eines Gerichtsverfahrens verdeckte dabei die fehlende rechtsstaatliche Kontrolle.

Häufige Fragen

War die Justiz vollständig gleichgeschaltet?

Die Institutionen wurden personell, gesetzlich und ideologisch eng an das Regime gebunden. Individuelle Handlungsspielräume bestanden, wurden jedoch nur selten zum Widerstand genutzt.

Welche Bedeutung hat die Aufarbeitung heute?

Sie schärft das Bewusstsein für richterliche Verantwortung, Menschenwürde und die Grenzen staatlicher Macht.

Verwandte Begriffe

Nürnberger Gesetze, Entnazifizierung, Rechtspositivismus, Radbruchsche Formel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Lehnrecht

    Lehnrecht bezeichnet die historischen Rechtsregeln über die Vergabe eines Lehens durch einen Lehnsherrn an einen Vasallen. Der Vasall erhielt ein nutzbares Recht an Land, Ämtern oder Einkünften und schuldete dafür regelmäßig Treue, Rat und militärische oder andere Dienste. Das Lehnsverhältnis beruhte auf persönlichen Bindungen und dinglich geprägten Herrschaftspositionen. Ausgestaltung, Erblichkeit und Beendigung wandelten sich stark;…

  • |

    Deutscher Bund

    Deutscher Bund war der 1815 gegründete Staatenbund souveräner deutscher Staaten, der bis 1866 bestand und durch die Bundesversammlung in Frankfurt organisiert war. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und Institutionenbildung in Verbindung….

  • |

    Verleugnungsformel

    Verleugnungsformel Verleugnungsformel bezeichnet den zweiten Kern der Radbruchschen Formel. Danach fehlt einer gesetzlichen Regelung der Rechtscharakter, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Setzung die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit bildet, bewusst verleugnet. Anders als die Unerträglichkeitsformel fragt sie nicht nur nach dem Ausmaß des Ergebnisses, sondern nach einer gezielten Abkehr vom Gleichheitsgedanken. Sie erfasst insbesondere…

  • Soziale Kontrolle

    Soziale Kontrolle umfasst alle gesellschaftlichen Mechanismen, mit denen normgerechtes Verhalten gefördert und Normabweichungen begrenzt werden. Sie kann informell durch Familie, Kollegen, Öffentlichkeit oder soziale Anerkennung wirken und formell durch Behörden, Gerichte oder organisierte Verfahren erfolgen. Mittel reichen von Lob und Kritik bis zu rechtlichen Sanktionen und Zwang. Der Begriff beschreibt nicht nur staatliche Überwachung, sondern…

  • | |

    Gesetzgeber

    Der Gesetzgeber ist das verfassungsrechtlich zuständige Organ oder Zusammenwirken mehrerer Organe, das allgemein verbindliche Rechtsnormen in einem geregelten Verfahren erlässt. Auf Bundesebene wirken vor allem Bundestag und Bundesrat an der Gesetzgebung mit; in den Ländern sind insbesondere die Landesparlamente zuständig. Als formeller Gesetzgeber gilt das Parlament im Gesetzgebungsverfahren. Im weiteren materiellen Sinn können auch andere…

  • |

    Mediatisierung

    Mediatisierung bezeichnet in der deutschen Rechtsgeschichte den Verlust der unmittelbaren Stellung eines Herrschaftsträgers zum Reich und seine Unterordnung unter einen anderen Landesherrn. Besonders 1803 bis 1806 wurden zahlreiche Reichsstädte, Grafschaften, Herrschaften und kleinere Fürstentümer größeren Territorien eingegliedert. Ihre politische Selbstständigkeit endete, während mediatisierte Fürsten teilweise standesherrliche Sonderrechte behielten. Der Vorgang veränderte die Landkarte grundlegend, beschleunigte…