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Erststimme

Die Erststimme ist bei der Bundestagswahl die Stimme für einen Wahlkreisbewerber. Sie bestimmt, welcher Bewerber im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält und bei der Vergabe der einer Partei zustehenden Sitze vorrangig berücksichtigt wird. Seit der Bundestagswahl 2025 führt ein Erststimmensieg eines Parteibewerbers nur dann zu einem Sitz, wenn das Mandat durch den Zweitstimmenanteil seiner Partei im jeweiligen Land gedeckt ist.

Personenwahl im Wahlkreis

Mit der Erststimme entscheidet der Wähler zwischen konkreten Personen. Sie schafft den regionalen Bezug der personalisierten Verhältniswahl. Für die Gesamtzahl der Parteisitze ist dagegen grundsätzlich die Zweitstimme maßgeblich.

Parteibewerber und Einzelbewerber

Bei Parteibewerbern gilt die Zweitstimmendeckung. Ein parteiloser Einzelbewerber erhält den Wahlkreissitz, wenn er die meisten Erststimmen gewinnt; für ihn greift diese parteibezogene Deckungsregel nicht.

Beispiel

Ein Parteibewerber erreicht im Wahlkreis 30 Prozent und damit Platz eins. Liegt sein Erststimmenanteil im landesinternen Vergleich außerhalb der gedeckten Sitze, erhält er dennoch kein Mandat.

FAQ

Bestimmt die Erststimme die Stärke einer Partei?

Grundsätzlich nein; dafür ist die Zweitstimme entscheidend.

Kann ein Erststimmensieger leer ausgehen?

Ja, bei Parteibewerbern ohne ausreichende Zweitstimmendeckung.

Wo ist die Erststimme geregelt?

In § 1 BWahlG; Erläuterungen bieten die Bundeswahlleiterin und wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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