| | |

Objektives Nettoprinzip

Das objektive Nettoprinzip besagt, dass bei der Einkommensteuer grundsätzlich nur der Erwerbsüberschuss besteuert wird. Von den Einnahmen sind daher die Aufwendungen abzuziehen, die durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere Betriebsausgaben und Werbungskosten. Das Prinzip verwirklicht die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und begrenzt gesetzliche Abzugsverbote. Seine verfassungsrechtliche Reichweite ist umstritten; Abweichungen müssen jedenfalls sachlich gerechtfertigt und folgerichtig ausgestaltet sein.

Rechtliche Einordnung

Im System des Einkommensteuerrechts trennt das objektive Nettoprinzip den steuerbaren Ertrag von den Kosten seiner Erzielung. Es ergänzt das subjektive Nettoprinzip.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Erwerbsbezogene Aufwendungen sind grundsätzlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber darf den Abzug begrenzen, wenn dafür ein belastbarer Sachgrund besteht und die Regelung nicht willkürlich zwischen vergleichbaren Fällen unterscheidet.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Der Bezug zu Art. 3 Abs. 1 GG folgt aus der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dem Gebot folgerichtiger Umsetzung gesetzgeberischer Belastungsentscheidungen.

Beispiel

Ein selbständig tätiger Übersetzer erzielt 60.000 Euro Einnahmen und benötigt dafür Fachsoftware und Arbeitsmittel für 8.000 Euro. Besteuert wird grundsätzlich der verbleibende Gewinn, nicht der Umsatz.

Häufige Fragen

Ist jeder berufliche Aufwand abziehbar?

Nein. Er muss steuerlich veranlasst sein und darf keinem besonderen Abzugsverbot unterliegen.

Ist das Prinzip ausdrücklich im Grundgesetz geregelt?

Nein. Seine verfassungsrechtliche Wirkung wird vor allem aus Art. 3 Abs. 1 GG entwickelt.

Was gilt bei gemischten Kosten?

Private und berufliche Anteile sind nach den gesetzlichen Regeln abzugrenzen oder aufzuteilen.

Weiterführende Hinweise

Vertiefend: Betriebsausgaben, Werbungskosten, Gewinn und Einkommensteuer. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Parlamentsarmee

    Parlamentsarmee bezeichnet die verfassungsrechtliche Einbindung der Bundeswehr in die demokratische Kontrolle des Bundestages. Der Einsatz bewaffneter Streitkräfte bedarf grundsätzlich vorheriger parlamentarischer Zustimmung, soweit das Grundgesetz einen solchen Einsatz zulässt und nicht ausnahmsweise Gefahr im Verzug besteht. Daneben entscheidet das Parlament über Haushalt, Wehrgesetzgebung und Kontrolle der Streitkräfte. Der Begriff betont, dass militärische Gewalt nicht allein…

  • |

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht bedeutet, dass alle Prüflinge unter möglichst vergleichbaren Bedingungen geprüft und nach einheitlichen, sachgerechten Maßstäben bewertet werden müssen. Das Gebot folgt vor allem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und bei berufsbezogenen Prüfungen zusätzlich aus der Berufsfreiheit. Unterschiede sind nur zulässig, wenn ein hinreichender sachlicher Grund besteht. Störungen, unterschiedliche Hilfsmittel oder abweichende Prüfungszeiten können die…

  • Materielle Rechtmäßigkeit

    Die materielle Rechtmäßigkeit bezeichnet die inhaltliche Vereinbarkeit einer staatlichen Maßnahme mit dem geltenden Recht. Bei einem Verwaltungsakt setzt sie insbesondere voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und die gesetzlichen Rechtsfolgen beachtet sind. Prüfung Zu untersuchen sind der gesetzliche Tatbestand, mögliche Rechtsfolgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Verhältnismäßigkeit. Besteht Ermessen, muss die Behörde es fehlerfrei ausüben….

  • Festsetzungsfrist

    Die Festsetzungsfrist ist der gesetzlich bestimmte Zeitraum, innerhalb dessen eine Steuerfestsetzung erlassen, aufgehoben oder geändert werden darf. Nach ihrem Ablauf tritt grundsätzlich Festsetzungsverjährung ein. Die regelmäßige Frist beträgt je nach Fall ein, vier, fünf oder zehn Jahre. Beginn, Ablauf und mögliche Verlängerungen regelt die Abgabenordnung. Dauer der Frist Nach § 169 AO beträgt die regelmäßige…

  • |

    Baurecht

    Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Planung, Errichtung, Änderung, Nutzung und Beseitigung baulicher Anlagen. Es gliedert sich vor allem in öffentliches und privates Baurecht. Während das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit eines Vorhabens gegenüber dem Staat bestimmt, regelt das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherrn, Nachbarn, Planern und Unternehmern. Einordnung Der Begriff ist eng mit…

  • |

    Betroffener nach DSGVO

    Betroffener nach DSGVO ist die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen. Identifizierbar ist eine Person, wenn sie unmittelbar oder mittelbar, etwa über Namen, Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder charakteristische Merkmale, bestimmt werden kann. Der Betroffene ist Träger der Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs-, Übertragbarkeits- und Widerspruchsrechte. Juristische Personen sind als solche…