Personalisierte Verhältniswahl
Personalisierte Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, das die proportionale Sitzverteilung nach Parteistimmen mit einer personenbezogenen Wahl in Wahlkreisen verbindet. Bei der Bundestagswahl entscheidet grundsätzlich die Zweitstimme über die Zahl der Sitze einer Partei, während die Erststimme bestimmte Wahlkreisbewerber priorisiert. Seit der Reform zur Bundestagswahl 2025 erhalten erfolgreiche Parteibewerber einen Wahlkreissitz nur, soweit dieser durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Verhältniswahl mit Personenbezug
Die Zweitstimme bestimmt den parteipolitischen Proporz. Die Erststimme schafft einen regionalen Personenbezug. Das System verbindet Elemente der Verhältniswahl mit einer Wahl in Wahlkreisen.
Reformierte Mandatsvergabe
Ein Erststimmensieger einer Partei zieht nicht mehr allein aufgrund der relativen Wahlkreismehrheit ein. Er benötigt die Zweitstimmendeckung im jeweiligen Land.
Beispiel
Eine Partei erzielt in einem Land zehn nach Zweitstimmen gedeckte Sitze. Ihre erfolgreichsten Wahlkreisbewerber werden vorrangig berücksichtigt; verbleibende Sitze gehen an Bewerber der Landesliste.
FAQ
Hat jeder Wähler zwei Stimmen?
Bei Bundestagswahlen ja: eine Erst- und eine Zweitstimme.
Welche Stimme bestimmt die Parteistärke?
Grundsätzlich die Zweitstimme.
Wo ist das System geregelt?
In § 1 BWahlG; anschaulich erläutert bei der Bundeswahlleiterin und auf wahlrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.