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Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge

Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Vertrag für die beteiligten Staaten rechtlich verbindlich und grundsätzlich zu erfüllen ist. Maßgeblich sind zuerst die Inkrafttretensklauseln des Vertrags, etwa eine bestimmte Zahl hinterlegter Ratifikationsurkunden oder ein festgelegtes Datum. Fehlt eine Regelung, gilt die Wiener Vertragsrechtskonvention. Bei multilateralen Verträgen kann der allgemeine Inkrafttretenszeitpunkt vom späteren Inkrafttreten für einen einzelnen beitretenden Staat abweichen.

Rechtliche Einordnung

Das Inkrafttreten ist von Unterzeichnung, Ratifikation und innerstaatlicher Bekanntmachung zu unterscheiden. Vorher kann bereits die Pflicht bestehen, Ziel und Zweck des Vertrags nicht zu vereiteln.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind Vertragsklausel, Zahl und Zeitpunkt der Zustimmungen, Hinterlegung, Vorbehalte, spätere Beitritte sowie gegebenenfalls vorläufige Anwendung.

Rechtsfolge

Mit Inkrafttreten entstehen verbindliche Vertragspflichten. Nichterfüllung kann eine Vertragsverletzung und Staatenverantwortlichkeit begründen.

Beispiel

Ein Übereinkommen bestimmt, dass es 30 Tage nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikationsurkunde in Kraft tritt. Für einen später beitretenden Staat beginnt die Bindung nach einer eigenen Frist.

Häufige Fragen

Ist ein Vertrag schon mit Unterzeichnung verbindlich?

Nicht stets. Häufig verlangt er Ratifikation und das Erreichen besonderer Inkrafttretensvoraussetzungen.

Kann er für Staaten zu verschiedenen Zeiten gelten?

Ja. Spätere Ratifikation oder Beitritt kann zu einem individuellen späteren Inkrafttreten führen.

Was gilt vor Inkrafttreten?

Unterzeichner müssen regelmäßig Handlungen unterlassen, die Ziel und Zweck des Vertrags vereiteln würden.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Ratifikation, Wiener Vertragsrechtskonvention, Völkerrecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de und die Wiener Vertragsrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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