Vorbewährung

Vorbewährung bezeichnet im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, die Entscheidung über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung zunächst zurückzustellen. Das Gericht kann dem Jugendlichen Gelegenheit geben, sich innerhalb einer Bewährungszeit zu bewähren, bevor es endgültig entscheidet. Das Instrument soll eine tragfähige Prognose ermöglichen und unnötigen Strafvollzug vermeiden. Es ist gesetzlich geregelt und mit Auflagen, Weisungen sowie Betreuung verbunden.

Rechtliche Einordnung

Die Vorbewährung ist insbesondere in §§ 61 ff. JGG geregelt. Sie setzt eine Jugendstrafe voraus, deren Bewährungsaussetzung noch nicht sicher beurteilt werden kann.

Voraussetzungen und Folgen

Das Gericht beobachtet Entwicklung, Lebensführung und Befolgung der Anordnungen. Danach wird über die endgültige Aussetzung entschieden.

Beispiel

Nach positiven Ansätzen in Ausbildung und Therapie stellt das Gericht die Bewährungsentscheidung zurück und prüft nach einigen Monaten, ob die Entwicklung stabil geblieben ist.

Häufige Fragen

Wo ist Vorbewährung geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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