Forum prorogatum
Forum prorogatum bezeichnet die nachträgliche Begründung der Zuständigkeit eines internationalen Gerichts durch Zustimmung des beklagten Staats. Beim Internationalen Gerichtshof kann eine solche Zustimmung eine bei Klageerhebung noch fehlende Zuständigkeitsgrundlage ergänzen. Sie muss den Willen zur Unterwerfung unter das Verfahren eindeutig erkennen lassen und kann ausdrücklich oder durch hinreichend klares Verhalten erklärt werden. Die bloße Übersendung einer Klage oder die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen begründet diese Zustimmung nicht von selbst.
Zustimmung nach Klageerhebung
Artikel 38 Absatz 5 der Verfahrensordnung ermöglicht die Übermittlung eines auf spätere Zustimmung gestützten Antrags. Das eigentliche Verfahren wird ohne Annahme der Zuständigkeit nicht aufgenommen. Umfang und Grenzen der Zustimmung sind sorgfältig zu bestimmen.
Beispiel
Staat A erhebt Klage, obwohl keine anwendbare Zuständigkeitsklausel besteht. Staat B erklärt später ausdrücklich seine Zustimmung für diesen Streit. Dadurch kann der IGH zuständig werden.
FAQ
Reicht Schweigen des Beklagten?
Bloßes Schweigen ist keine eindeutige Zustimmung.
Gilt die Zustimmung für jeden weiteren Streit?
Nein. Maßgeblich ist ihr konkret erklärter Umfang.
Entscheidet der IGH über seine Zuständigkeit?
Ja. Eine Zuständigkeitsstreitigkeit beurteilt er selbst.
Verwandte Begriffe
Internationaler Gerichtshof (IGH) · Friedliche Streitbeilegung · Völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit · Völkerrechtlicher Vertrag
Quellen und weiterführende Informationen
IGH: Grundlagen der Zuständigkeit · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.