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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag ist eine dem Völkerrecht unterliegende Übereinkunft zwischen Staaten oder anderen vertragsfähigen Völkerrechtssubjekten, mit der rechtlich verbindliche Regelungen geschaffen werden. Bezeichnung und Form sind nicht entscheidend; gebräuchlich sind etwa Vertrag, Übereinkommen, Abkommen, Pakt oder Protokoll. Der Vertrag bindet grundsätzlich nur seine Parteien und ist nach Treu und Glauben zu erfüllen. Abschluss, Vorbehalte, Auslegung, Änderung und Beendigung richten sich nach den einschlägigen Regeln.

Abschluss und Inkrafttreten

Vertreter handeln den Text aus, unterzeichnen ihn und erklären je nach Verfahren die endgültige Bindung, etwa durch Ratifikation. Wann der Vertrag in Kraft tritt, bestimmt sich nach seinen Klauseln und den ausgetauschten Zustimmungserklärungen.

Auslegung und Erfüllung

Verträge werden nach Treu und Glauben anhand des gewöhnlichen Wortsinns, Zusammenhangs sowie Ziel und Zweck ausgelegt. Innerstaatliches Recht rechtfertigt grundsätzlich nicht die Nichterfüllung völkerrechtlicher Pflichten.

Beispiel

Zwei Staaten schließen ein Doppelbesteuerungsabkommen. Nach seinem Inkrafttreten müssen beide die vereinbarte Aufteilung der Besteuerungsrechte beachten.

Häufige Fragen

Gilt jeder unterschriebene Vertrag sofort?

Nein. Häufig bedarf es einer Ratifikation und des vertraglich bestimmten Inkrafttretens.

Kann ein Staat Vorbehalte erklären?

Unter Voraussetzungen ja, sofern der Vertrag sie nicht ausschließt und sie mit Ziel und Zweck vereinbar sind.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht, Völkerrechtsquelle, Ratifikation, Vorbehalt, Treu und Glauben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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