Freibeweisverfahren
Das Freibeweisverfahren ist eine Form strafprozessualer Tatsachenfeststellung, bei der das Gericht nicht an die förmlichen Beweismittel und den streng geregelten Ablauf der Beweisaufnahme gebunden ist. Es dient vor allem der Klärung verfahrensrechtlicher Fragen, etwa von Prozessvoraussetzungen, Zuständigkeit oder Verwertbarkeit eines Beweises. Das Gericht muss dennoch zuverlässig aufklären, rechtliches Gehör gewähren und seine Überzeugung auf tragfähige Erkenntnisse stützen. Für die Schuld- und Straffrage gilt grundsätzlich das Strengbeweisverfahren.
Rechtliche Bedeutung
Im Freibeweis können etwa Aktenauskünfte, dienstliche Erklärungen, Telefonate oder schriftliche Stellungnahmen verwertet werden.
Voraussetzungen und Folgen
Welche Aufklärungsform zulässig ist, richtet sich nach dem Gegenstand der Feststellung. Betrifft die Tatsache unmittelbar Schuld oder Rechtsfolge, reichen freie Erkenntnismittel regelmäßig nicht aus.
Beispiel
Das Gericht klärt durch eine dienstliche Erklärung, ob ein Richter bei einer früheren Entscheidung mitgewirkt hat. Eine förmliche Zeugenvernehmung ist dafür regelmäßig nicht nötig.
Häufige Fragen
Gilt freie Beweiswürdigung auch hier?
Ja. Die Erkenntnisse müssen verständig und widerspruchsfrei gewürdigt werden.
Dürfen Schuldtatsachen im Freibeweis festgestellt werden?
Grundsätzlich nein. Dafür gelten die förmlichen Regeln des Strengbeweises.
Sind Beteiligungsrechte ausgeschlossen?
Nein. Rechtliches Gehör und ein faires Verfahren bleiben zu beachten.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.