Scheidungsverbund
Scheidungsverbund bezeichnet die gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über die Scheidung sowie bestimmte rechtzeitig anhängig gemachte Folgesachen. Dazu können Versorgungsausgleich, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und güterrechtliche Ansprüche gehören. Der Verbund soll widersprüchliche Entscheidungen vermeiden und die wirtschaftlichen Folgen der Trennung geordnet klären. Grundsätzlich darf die Scheidung erst ausgesprochen werden, wenn die entscheidungsreifen Verbundsachen gleichzeitig entschieden werden können.
Rechtliche Bedeutung
Der Verbund verbindet rechtlich selbstständige Verfahren. Nicht jede familienrechtliche Streitigkeit wird automatisch Teil des Scheidungsverfahrens.
Voraussetzungen und Folgen
Folgesachen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und in der vorgeschriebenen Form anhängig gemacht werden. In besonderen Fällen kann das Gericht eine Sache aus dem Verbund abtrennen.
Beispiel
Ein Ehegatte beantragt rechtzeitig vor dem Scheidungstermin nachehelichen Unterhalt. Das Gericht entscheidet grundsätzlich zusammen über Scheidung, Versorgungsausgleich und Unterhalt.
Häufige Fragen
Gehört Kindesunterhalt immer dazu?
Nein. Er muss als Folgesache ordnungsgemäß anhängig gemacht werden.
Kann der Verbund getrennt werden?
Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abtrennung vorliegen.
Warum gibt es den Verbund?
Er fördert eine abgestimmte Regelung der Scheidungsfolgen.
Weiterführende Hinweise
Verwandte Begriffe sind Härtefallscheidung, Ehewohnung, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt.
Vertiefend: § 137 FamFG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.