Anerkenntnis
Anerkenntnis ist die prozessuale Erklärung des Beklagten, den vom Kläger geltend gemachten Anspruch ganz oder teilweise als begründet anzuerkennen. Auf dieser Grundlage kann das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, ohne den Anspruch umfassend materiell zu prüfen. Das prozessuale Anerkenntnis ist von einem materiell-rechtlichen Schuldanerkenntnis zu unterscheiden. Kostenfolgen richten sich nach den Umständen, insbesondere danach, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat.
Funktion und Voraussetzungen
Der Begriff gehört zum gerichtlichen Verfahrensrecht. Voraussetzungen, Form und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Prozessordnung und können je nach Gerichtsbarkeit abweichen.
Rechtsfolgen
Die prozessuale Wirkung ist vom materiellen Recht zu unterscheiden. Sie kann den Ablauf, den Umfang der gerichtlichen Prüfung, die Kosten oder die spätere Vollstreckung beeinflussen.
Beispiel
Der Beklagte erkennt die eingeklagte Forderung nach Zustellung der Klage vollständig an; das Gericht erlässt ein Anerkenntnisurteil.
Häufige Fragen
Gilt der Begriff in allen Verfahren gleich?
Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen vorsehen.
Ist anwaltliche Beratung erforderlich?
Ob Anwaltszwang besteht, richtet sich nach Gericht und Verfahrensart. Unabhängig davon kann fachkundige Beratung wegen der prozessualen Folgen sinnvoll sein.
Verwandte Begriffe
Verzicht, Prozessvergleich, Versäumnisurteil
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.