Genfer Konventionen
Die Genfer Konventionen sind vier völkerrechtliche Verträge von 1949 zum Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten. Sie betreffen Verwundete und Kranke der Landstreitkräfte, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige zur See, Kriegsgefangene sowie Zivilpersonen. Gemeinsam mit den Zusatzprotokollen und dem Gewohnheitsrecht bilden sie den Kern des humanitären Völkerrechts. Die Vertragsstaaten müssen die Konventionen unter allen Umständen achten und ihre Achtung sicherstellen.
Die vier Abkommen
Jede Konvention schützt eine bestimmte Personengruppe. Allen gemeinsam sind Mindeststandards menschlicher Behandlung; der gemeinsame Art. 3 enthält grundlegende Regeln für nichtinternationale bewaffnete Konflikte.
Schwere Verletzungen
Bestimmte besonders gravierende Verstöße gelten als schwere Verletzungen. Staaten müssen Verdächtige suchen und verfolgen oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen einem anderen zuständigen Staat übergeben.
Beispiel
Gefangene Kombattanten müssen menschlich behandelt, vor Gewalt geschützt und entsprechend den Regeln über Kriegsgefangene versorgt werden.
Häufige Fragen
Gelten die Konventionen nur zwischen Vertragsstaaten?
Sie sind nahezu universell ratifiziert; viele Kernregeln gelten zusätzlich als Gewohnheitsrecht.
Was regeln die Zusatzprotokolle?
Sie ergänzen insbesondere den Schutz in internationalen und nichtinternationalen Konflikten und präzisieren Regeln der Kriegführung.
Verwandte Begriffe
Humanitäres Völkerrecht, Kriegsgefangener, Zivilperson, Zusatzprotokoll, Kriegsverbrechen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.