Humanitäres Völkerrecht
Das humanitäre Völkerrecht ist der Teil des Völkerrechts, der in bewaffneten Konflikten Menschen schützt und Mittel sowie Methoden der Kriegführung begrenzt. Es gilt unabhängig davon, wer den Konflikt begonnen hat oder ob die Gewaltanwendung rechtmäßig war. Seine zentralen Regeln stehen in den Genfer Konventionen, ihren Zusatzprotokollen und im Völkergewohnheitsrecht. Grundprinzipien sind Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit, Vorsorge und das Verbot unnötigen Leidens.
Geschützte Personen
Geschützt werden insbesondere Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige, Kriegsgefangene und Zivilpersonen. Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen, müssen menschlich behandelt werden.
Mittel und Methoden
Konfliktparteien müssen zwischen militärischen Zielen und Zivilpersonen beziehungsweise zivilen Objekten unterscheiden. Angriffe mit unverhältnismäßigen zivilen Schäden und unterschiedslose Angriffe sind verboten.
Beispiel
Vor einem Angriff auf ein militärisches Ziel muss geprüft werden, ob erwartete zivile Schäden außer Verhältnis zum konkreten militärischen Vorteil stehen.
Häufige Fragen
Gilt das Recht auch in innerstaatlichen Konflikten?
Ja. Für nichtinternationale bewaffnete Konflikte gelten insbesondere gemeinsame Mindestregeln und gewohnheitsrechtliche Normen.
Legitimiert es den Krieg?
Nein. Die Rechtmäßigkeit der Gewaltanwendung und die Regeln der Kriegführung sind getrennte Rechtsfragen.
Verwandte Begriffe
Genfer Konventionen, Kriegsverbrechen, Zivilperson, Kombattant, Verhältnismäßigkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.