Kriegsverbrechen
Kriegsverbrechen sind schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, für die natürliche Personen strafrechtlich verantwortlich sind. Sie können in internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten begangen werden. Dazu zählen unter anderem vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Folter, Geiselnahme, bestimmte rechtswidrige Vertreibungen und der Missbrauch geschützter Zeichen. Erforderlich ist ein hinreichender Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt. Verantwortlichkeit kann unmittelbare Täter, Anordnende und unter Voraussetzungen militärische oder zivile Vorgesetzte treffen.
Tatbestände
Die Genfer Konventionen, Gewohnheitsrecht und das Römische Statut erfassen verschiedene schwere Verstöße. Nicht jede Verletzung des humanitären Rechts ist automatisch ein Kriegsverbrechen.
Verfolgung
Nationale Gerichte tragen die Hauptverantwortung. Unter Voraussetzungen kann der Internationale Strafgerichtshof tätig werden. Für bestimmte Taten bestehen weitreichende internationale Verfolgungszuständigkeiten.
Beispiel
Ein militärischer Befehlshaber ordnet wissentlich einen Angriff auf Zivilpersonen an, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. Darin kann ein Kriegsverbrechen liegen.
Häufige Fragen
Können nur Soldaten Kriegsverbrechen begehen?
Nein. Auch Zivilpersonen können Täter sein, wenn der erforderliche Konfliktzusammenhang besteht.
Ist jeder zivile Tod ein Kriegsverbrechen?
Nein. Entscheidend sind Zielauswahl, Vorsatz, Verhältnismäßigkeit, Vorsorgemaßnahmen und die konkreten Umstände.
Verwandte Begriffe
Völkerstrafrecht, Humanitäres Völkerrecht, Zivilperson, Kombattant, Vorgesetztenverantwortlichkeit.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.