Kontopfändung

Die Kontopfändung ist die Pfändung eines Guthabens oder Zahlungsanspruchs des Schuldners gegen seine Bank. Sie erfolgt regelmäßig durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der der Bank als Drittschuldner zugestellt wird. Die Bank darf pfändbare Beträge dann nicht mehr an den Schuldner auszahlen. Besondere Schutzvorschriften, insbesondere das Pfändungsschutzkonto, sollen das Existenzminimum und bestimmte geschützte Leistungen sichern.

Funktion und Voraussetzungen

Erfasst werden kann auch ein bereits bestehender oder künftig entstehender Kontoguthabenanspruch. Die Bank muss die gesetzlichen Schutzbeträge beachten.

Beispiel

Ein Gläubiger pfändet das Girokonto eines Schuldners; dieser lässt es als P-Konto führen, damit der monatliche Grundfreibetrag geschützt bleibt.

Häufige Fragen

Ist das gesamte Guthaben gesperrt?

Nein. Beim P-Konto bleiben gesetzlich geschützte Beträge verfügbar.

Verwandte Begriffe

Forderungspfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Pfändungsfreigrenze

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge