Gütertrennung

Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleiben und bei Beendigung der Ehe grundsätzlich kein Zugewinnausgleich stattfindet. Sie muss durch notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart oder kann als gesetzliche Folge bestimmter güterrechtlicher Entscheidungen eintreten. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden. Erb- und unterhaltsrechtliche Folgen sind gesondert zu beurteilen.

Vereinbarung

Eine bloße private Absprache genügt nicht. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Rechtsfolgen

Bei Scheidung werden Vermögenszuwächse grundsätzlich nicht güterrechtlich ausgeglichen. Gemeinsames Eigentum kann dennoch bestehen und muss gegebenenfalls auseinandergesetzt werden.

Beispiel

Steigt der Wert eines allein gehaltenen Unternehmens während der Ehe, entsteht bei Gütertrennung grundsätzlich kein Zugewinnausgleichsanspruch.

Häufige Fragen

Schließt Gütertrennung Unterhalt aus?

Nein. Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrecht sind eigenständig.

Wird gemeinsames Eigentum verhindert?

Nein. Ehegatten können weiterhin gemeinsam Eigentum erwerben.

Verwandte Begriffe

Gütergemeinschaft, Anfangsvermögen, Scheidungsfolgenvereinbarung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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