Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung oder Scheidung einvernehmlich regeln. Gegenstand können insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausratsteilung und Vermögensfragen sein. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang sind nur eingeschränkt bindend, weil das Kindeswohl maßgeblich bleibt. Je nach Inhalt ist notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung erforderlich.

Zweck und Inhalt

Die Vereinbarung kann Streit vermeiden, das Scheidungsverfahren verkürzen und individuelle Lösungen ermöglichen. Sie sollte die wirtschaftlichen Folgen ausgewogen und eindeutig erfassen.

Form und Kontrolle

Für viele Regelungen schreibt das Gesetz eine besondere Form vor. Grob einseitige oder unter Druck zustande gekommene Vereinbarungen können einer gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen.

Beispiel

Ehegatten vereinbaren notariell die Übertragung einer Immobilie, den Zugewinnausgleich und die Verteilung des Hausrats.

Häufige Fragen

Genügt eine private schriftliche Vereinbarung?

Nicht immer. Inhalt und Zeitpunkt bestimmen, ob notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Kann die Vereinbarung später geändert werden?

Einvernehmlich grundsätzlich ja; einseitige Änderungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Verwandte Begriffe

Scheidungsfolgen, Güterstand, Trennungsjahr. Weitere Informationen: info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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