Jugendstaatsanwalt
Ein Jugendstaatsanwalt ist ein Staatsanwalt, der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet. Er soll erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Seine Aufgabe besteht nicht nur in der Strafverfolgung, sondern auch darin, die Persönlichkeit, Entwicklung und Lebensumstände des Beschuldigten zu berücksichtigen. Dabei wirkt er auf eine Reaktion hin, die dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts entspricht und weitere Straftaten möglichst verhindert.
Rechtliche Einordnung
Die besondere Zuständigkeit folgt aus dem Jugendgerichtsgesetz. Der Jugendstaatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren, entscheidet über Anklage oder Einstellung und wirkt an der Hauptverhandlung mit.
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Beispiel
Bei einem erstmals auffälligen Jugendlichen kann er prüfen, ob er das Verfahren nach einer erzieherischen Maßnahme ohne Anklage beendet.
Häufige Fragen
Welche besondere Aufgabe hat der Jugendstaatsanwalt?
Er verfolgt Straftaten und berücksichtigt zugleich den Erziehungsgedanken sowie die Entwicklung des jungen Beschuldigten.
Ist er nur für Jugendliche zuständig?
Seine Zuständigkeit umfasst regelmäßig Jugendliche und Heranwachsende in Verfahren nach dem JGG.
Verwandte Begriffe
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.