Vorläufige Festnahme
Vorläufige Festnahme ist die kurzfristige Freiheitsentziehung einer Person ohne bereits bestehenden Haftbefehl. Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, darf jedermann ihn festhalten, wenn Fluchtverdacht besteht oder seine Identität nicht sofort feststellbar ist. Staatsanwaltschaft und Polizei besitzen daneben weitergehende gesetzliche Befugnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls. Der Festgenommene muss unverzüglich einem Richter vorgeführt werden; eine dauerhafte Haft erfordert richterliche Entscheidung.
Rechtliche Bedeutung
Die Maßnahme sichert Strafverfolgung in dringenden Situationen, bleibt aber zeitlich und sachlich strikt begrenzt.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind gesetzlicher Festnahmegrund, Verhältnismäßigkeit und unverzügliche richterliche Kontrolle. Gewalt darf nur soweit nötig eingesetzt werden.
Beispiel
Ein Ladendieb wird unmittelbar nach der Tat mit der Ware verfolgt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, weil er seine Identität verweigert.
Häufige Fragen
Darf jeder festnehmen?
Ja, im engen Fall der Jedermann-Festnahme nach § 127 Absatz 1 StPO.
Wie lange darf die Festnahme dauern?
Nur bis zur unverzüglichen Übergabe und richterlichen Entscheidung; unnötige Verzögerungen sind unzulässig.
Ist ein Haftbefehl erforderlich?
Für die vorläufige Festnahme nicht, für eine fortdauernde Untersuchungshaft grundsätzlich schon.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.