Jugendstrafanstalt

Eine Jugendstrafanstalt ist eine Justizvollzugseinrichtung für den Vollzug von Jugendstrafe. Die Unterbringung soll nicht allein sichern und sanktionieren, sondern den Gefangenen zu einem künftig straffreien Leben befähigen. Deshalb besitzen schulische Bildung, Berufsausbildung, soziale Förderung und therapeutische Hilfen besonderes Gewicht. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder und muss den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen erzieherisch ausgerichteten Vollzug entsprechen.

Rechtliche Einordnung

In der Jugendstrafanstalt wird eine rechtskräftig verhängte Jugendstrafe vollzogen. Vollzugsplanung, Ausbildung, Lockerungen und Entlassungsvorbereitung orientieren sich am Entwicklungsstand des Gefangenen.

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Beispiel

Ein junger Gefangener kann während des Vollzugs einen Schulabschluss erwerben und an einem sozialen Training teilnehmen.

Häufige Fragen

Wer wird in einer Jugendstrafanstalt untergebracht?

Dort wird grundsätzlich Jugendstrafe an jungen Verurteilten vollzogen.

Was unterscheidet sie vom Erwachsenenvollzug?

Der Erziehungs- und Förderungsauftrag steht besonders im Vordergrund.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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