Jugendrichter

Der Jugendrichter ist ein Richter am Amtsgericht, der für bestimmte Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende zuständig ist. Er entscheidet als Einzelrichter insbesondere bei weniger schweren Vorwürfen und wenn keine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Darüber hinaus nimmt er besondere Aufgaben im Jugendstrafverfahren wahr. Seine Entscheidung orientiert sich an Tat, Persönlichkeit, Entwicklungsstand und Erziehungsbedarf des jungen Beschuldigten.

Rechtliche Einordnung

Zuständigkeit und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus dem Jugendgerichtsgesetz und dem Gerichtsverfassungsgesetz. Der Jugendrichter kann auch Erziehungsaufgaben im Vorverfahren wahrnehmen.

Voraussetzungen und Folgen

Je nach Tatgewicht verweist die Staatsanwaltschaft die Sache an den Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer.

Beispiel

Nach einem erstmaligen geringfügigen Diebstahl eines 16-Jährigen kann der Jugendrichter eine Verwarnung oder geeignete erzieherische Weisung aussprechen.

Häufige Fragen

Wo ist Jugendrichter geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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