Jugendtypische Verfehlung

Eine jugendtypische Verfehlung ist eine Straftat eines Heranwachsenden, die nach Art, Umständen oder Beweggründen typische Merkmale jugendlicher Unreife erkennen lässt. Der Begriff ist wichtig für die Frage, ob auf einen 18- bis unter 21-Jährigen Jugendstrafrecht angewendet wird. Entscheidend ist keine starre Deliktsliste, sondern eine Gesamtwürdigung. Spontane Gruppentaten, Imponiergehabe oder unüberlegtes Handeln können Anhaltspunkte sein, reichen allein aber nicht stets aus.

Rechtliche Einordnung

Nach § 105 JGG kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn die Tat nach ihrer Art, den Umständen oder Beweggründen eine Jugendverfehlung ist.

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Beispiel

Eine ungeplante Sachbeschädigung aus Gruppendruck kann eher jugendtypisch sein als eine langfristig professionell vorbereitete Wirtschaftsstraftat.

Häufige Fragen

Ist jede Tat eines Heranwachsenden jugendtypisch?

Nein. Erforderlich ist eine Würdigung der konkreten Tat und ihrer jugendbezogenen Merkmale.

Warum ist die Einordnung wichtig?

Sie kann darüber entscheiden, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht gilt.

Verwandte Begriffe

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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