Heranwachsender
Heranwachsender ist im Strafrecht, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Entscheidend sind vor allem die Reifeentwicklung und die Art der Tat. Damit eröffnet der Begriff eine flexible Übergangsregelung zwischen dem Jugend- und dem allgemeinen Strafrecht.
Rechtliche Bedeutung
§ 105 JGG erlaubt die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Reifeverzögerung oder einer jugendtypischen Tat.
Voraussetzungen und Folgen
Die konkrete rechtliche Bewertung hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Beispiel
Ein 19-Jähriger handelt impulsiv in einer gruppendynamischen Situation; das Gericht prüft Jugendstrafrecht.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Heranwachsender?
Der Begriff kann die Rechtsfolge oder das Strafverfahren prägen.
Kommt es auf den Einzelfall an?
Ja. Maßgeblich sind Tat, persönliche Umstände und die gesetzlichen Vorgaben.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung
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