Rechtsgeschichte

Historische Rechtsordnungen, Kodifikationen, Gerichte und Entwicklungen des deutschen und europäischen Rechts.

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    Zwei-plus-Vier-Vertrag

    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist der am 12. September 1990 in Moskau geschlossene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Vertragsparteien waren die Bundesrepublik Deutschland und die DDR sowie Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Der Vertrag regelte die äußeren Aspekte der deutschen Einheit, bestätigte die endgültigen Grenzen und beendete die…

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    Präambel

    Eine Präambel ist der einleitende Text einer Verfassung, eines Gesetzes oder eines völkerrechtlichen Vertrags. Sie erläutert Beweggründe, historische Bezüge und grundlegende Ziele des Regelwerks, bevor dessen einzelne Vorschriften beginnen. Die Präambel des Grundgesetzes benennt insbesondere die Verantwortung vor Gott und den Menschen, den Willen zu einem vereinten Europa und zum Frieden sowie die verfassungsgebende Gewalt…

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    Fortbestandstheorie

    Die Fortbestandstheorie besagt, dass der deutsche Staat durch die militärische Niederlage und die Besetzung 1945 nicht unterging. Nach der vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung bestand das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, war jedoch mangels eigener Organe nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland war daher nicht bloß Rechtsnachfolger, sondern mit diesem Staat identisch, vor 1990 allerdings nur hinsichtlich…

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    Prinzipientheorie

    Prinzipientheorie Prinzipientheorie bezeichnet eine Normtheorie, die Rechtsregeln und Rechtsprinzipien strukturell unterscheidet. Regeln werden grundsätzlich definitiv angewendet, während Prinzipien als Optimierungsgebote eine möglichst weitgehende Verwirklichung innerhalb rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten verlangen. Kollidierende Prinzipien werden nicht für ungültig erklärt, sondern im konkreten Fall gewichtet. Besonders einflussreich ist dieser Ansatz für Grundrechtsdogmatik und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Kritiker bezweifeln, dass Abwägungen…

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    Optimierungsgebot

    Optimierungsgebot Optimierungsgebot ist nach der Prinzipientheorie eine Norm, die verlangt, einen rechtlich geschützten Wert in einem relativ zur tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit möglichst hohen Maß zu verwirklichen. Anders als eine Regel schreibt es nicht stets eine einzige definitive Rechtsfolge vor. Sein Erfüllungsgrad hängt insbesondere von kollidierenden Prinzipien ab. Grundrechte werden häufig als Optimierungsgebote verstanden, deren…

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    Abwägungsgesetz

    Abwägungsgesetz Abwägungsgesetz bezeichnet in der Prinzipientheorie die Aussage, dass eine Beeinträchtigung eines Rechtsprinzips umso gewichtiger gerechtfertigt sein muss, je intensiver sie ausfällt. Der Nutzen für das gegenläufige Prinzip muss die konkrete Eingriffsintensität tragen. Das Gesetz strukturiert vor allem die Angemessenheitsprüfung innerhalb der Verhältnismäßigkeit. Es liefert keine automatische Entscheidung, verlangt aber eine transparente Zuordnung von Intensität,…

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    Gewichtungsformel

    Gewichtungsformel Gewichtungsformel ist ein Modell der Prinzipientheorie, mit dem das relative Gewicht kollidierender Rechtsprinzipien nachvollziehbar bestimmt werden soll. Berücksichtigt werden insbesondere abstraktes Gewicht, konkrete Eingriffsintensität und Sicherheit der tatsächlichen Annahmen. Die Formel versteht sich nicht als mathematischer Entscheidungsautomat, sondern als Gerüst rationaler Begründung. Sie soll offenlegen, welche Bewertungen ein Abwägungsergebnis tragen, und dadurch gerichtliche Kontrolle…

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    Interne Moral des Rechts

    Interne Moral des Rechts Interne Moral des Rechts bezeichnet bei Lon L. Fuller die Verfahrens- und Formanforderungen, die eine Ordnung erfüllen muss, um Menschen durch Regeln zu lenken. Dazu zählen Allgemeinheit, Bekanntgabe, Zukunftsbezug, Verständlichkeit, Widerspruchsfreiheit, Befolgbarkeit, relative Beständigkeit und Übereinstimmung amtlichen Handelns mit verkündeten Regeln. Diese Anforderungen begründen keine vollständige materielle Gerechtigkeit, verbinden Recht aber…

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    Rechtsformalismus

    Rechtsformalismus Rechtsformalismus bezeichnet eine rechtsphilosophische Haltung, nach der rechtliche Entscheidungen vorrangig aus geltenden Normen, anerkannten Begriffen und methodischen Schlussformen abzuleiten sind. Der Richter soll persönliche Moralvorstellungen und politische Zweckmäßigkeit möglichst zurückstellen. Die Position verspricht Berechenbarkeit und Gleichbehandlung, wird aber kritisiert, wenn sie Wertungen, soziale Folgen oder offene Normtexte unterschätzt. Rechtsformalismus ist kein einheitliches Lehrgebäude, sondern…

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    Legalismus

    Legalismus Legalismus bezeichnet im rechtsphilosophischen Zusammenhang eine starke Orientierung an gesetzten Regeln, institutioneller Zuständigkeit und regelgebundener Entscheidung. Rechtmäßigkeit wird dabei vor allem aus formeller Erzeugung und korrekter Anwendung des geltenden Rechts hergeleitet. Der Begriff kann neutral eine gesetzeszentrierte Ordnung beschreiben oder kritisch eine Haltung kennzeichnen, die Gerechtigkeit, Folgen und moralische Grenzen zu wenig berücksichtigt. Er…