Präambel
Eine Präambel ist der einleitende Text einer Verfassung, eines Gesetzes oder eines völkerrechtlichen Vertrags. Sie erläutert Beweggründe, historische Bezüge und grundlegende Ziele des Regelwerks, bevor dessen einzelne Vorschriften beginnen. Die Präambel des Grundgesetzes benennt insbesondere die Verantwortung vor Gott und den Menschen, den Willen zu einem vereinten Europa und zum Frieden sowie die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes. Sie besitzt rechtliche Bedeutung für die Auslegung, begründet aber regelmäßig keine selbstständige umfassende Ermächtigung.
Funktion einer Präambel
Eine Präambel fasst Leitideen und Entstehungsbedingungen eines Regelwerks zusammen. Sie kann bei der Auslegung unbestimmter oder mehrdeutiger Vorschriften herangezogen werden. Ihr Gewicht hängt vom jeweiligen Regelwerk ab. Sie steht nicht außerhalb der Rechtsordnung, kann aber den klaren Wortlaut einer nachfolgenden Norm grundsätzlich nicht verdrängen.
Die Präambel des Grundgesetzes
Die Präambel gehört zum Grundgesetz. Sie beschreibt das deutsche Volk als verfassungsgebende Gewalt, stellt Deutschland in die europäische und internationale Friedensordnung und zählt die Länder auf, für deren Staatsvolk das Grundgesetz gilt. Ihre Aussagen prägen insbesondere die verfassungsrechtliche Einordnung der europäischen Integration und des Friedensgebots.
Änderung im Zuge der deutschen Einheit
Die ursprüngliche Fassung von 1949 brachte den Auftrag zum Ausdruck, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Mit der deutschen Einheit wurde die Präambel 1990 neu gefasst. Seitdem stellt sie fest, dass die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet sind und das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Eine solche Textänderung ist eine Verfassungsänderung.
Rechtliche Wirkung
Die Präambel ist bei der systematischen und historischen Auslegung zu berücksichtigen. Sie kann Verfassungsziele verdeutlichen, ist jedoch grundsätzlich weder ein eigenes Grundrecht noch eine allgemeine Eingriffsbefugnis. Konkrete Rechte und Zuständigkeiten müssen sich regelmäßig aus den Artikeln des Grundgesetzes ergeben.
Beispiel
Ist eine Verfassungsbestimmung zur europäischen Zusammenarbeit auslegungsbedürftig, kann der in der Präambel erklärte Wille, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, als Auslegungsgesichtspunkt herangezogen werden.
Häufige Fragen
Ist die Präambel rechtlich verbindlich?
Sie ist Bestandteil des Grundgesetzes und rechtlich erheblich. Ihre Aussagen wirken vor allem als Auslegungsmaßstab und enthalten nicht durchweg unmittelbar vollziehbare Einzelgebote.
Begründet die Präambel eigene Grundrechte?
Grundsätzlich nein. Grundrechte folgen vor allem aus den ausdrücklich geregelten Grundrechtsartikeln.
Kann die Präambel geändert werden?
Ja. Dafür gelten die Anforderungen des Art. 79 GG einschließlich der verfassungsrechtlichen Änderungsgrenzen.
Quellen und Vertiefung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.