Beamter

Ein Beamter ist eine Person, die durch wirksame Ernennung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht. Beamte nehmen dauerhaft oder zeitweise öffentliche Aufgaben wahr, häufig auch hoheitliche Befugnisse. Ihr Rechtsverhältnis wird nicht durch Arbeitsvertrag, sondern durch Gesetz, Ernennung und Verwaltungsakte geprägt. Beamte besitzen besondere Dienstpflichten und erhalten im Gegenzug amtsangemessene Alimentation, Fürsorge sowie Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Sein Status unterscheidet sich damit grundlegend von privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen.

Rechtliche Bedeutung

Beamte können auf Lebenszeit, Probe, Widerruf oder Zeit ernannt werden. Ihr statusrechtliches Amt bestimmt zentrale Rechte und Pflichten. Sie sind von Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen sind unter anderem persönliche Eignung, erforderliche Befähigung, Verfassungstreue und eine Ernennungsurkunde mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt. Pflichtverletzungen können disziplinarrechtlich verfolgt werden.

Beispiel

Eine Lehrerin wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zur Beamtin auf Probe ernannt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die beamtenrechtlichen Statusrechte und Pflichten.

Häufige Fragen

Hat ein Beamter einen Arbeitsvertrag?

Nein. Das Beamtenverhältnis entsteht durch Ernennung und ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

Dürfen Beamte streiken?

Beamte unterliegen nach der verfassungsrechtlichen Ordnung grundsätzlich einem Streikverbot.

Verwandte Begriffe

Beamtenverhältnis, Ernennung zum Beamten, Dienstherr

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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