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Digital Services Act (DSA)

Digital Services Act (DSA) ist die Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste. Sie schafft unionsweit abgestufte Pflichten für Vermittlungsdienste, Hostinganbieter, Onlineplattformen und sehr große Plattformen oder Suchmaschinen. Ziel sind ein sichereres digitales Umfeld, transparente Inhaltsmoderation, wirksame Melde- und Beschwerdeverfahren sowie die Begrenzung systemischer Risiken.

Rechtliche Bedeutung

Als EU-Verordnung gilt der DSA unmittelbar. Er enthält Haftungsprivilegien, Sorgfaltspflichten, Transparenzregeln und besondere Vorgaben für sehr große Dienste. In Deutschland ergänzt ihn das Digitale-Dienste-Gesetz insbesondere bei Zuständigkeiten und Durchsetzung.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Anforderungen hängen von Funktion und Größe des Dienstes ab. Hostinganbieter müssen etwa Melde- und Abhilfeverfahren vorsehen. Onlineplattformen treffen zusätzliche Begründungs- und Beschwerdepflichten; sehr große Dienste müssen systemische Risiken bewerten und mindern.

Beispiel

Eine Plattform entfernt einen Nutzerbeitrag. Sie muss die Entscheidung nachvollziehbar begründen und ein internes Beschwerdeverfahren anbieten; bei sehr großer Reichweite treten weitere Prüfpflichten hinzu.

Häufige Fragen

Verpflichtet der DSA zu allgemeiner Vorabkontrolle?

Nein. Eine allgemeine Überwachungspflicht ist nicht vorgesehen; konkrete Prüf- und Reaktionspflichten bleiben möglich.

Gilt der DSA auch für Anbieter außerhalb der EU?

Ja, wenn sie ihre Vermittlungsdienste Empfängern in der Europäischen Union anbieten.

Verwandte Begriffe

Plattformrecht, Digitale-Dienste-Gesetz, Providerhaftung, EU-Verordnung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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