Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist das deutsche Begleitgesetz für die Anwendung und Durchsetzung des europäischen Digital Services Act. Es enthält daneben nationale Vorschriften für Anbieter digitaler Dienste, etwa zur Impressumspflicht. Das DDG trat 2024 an die Stelle des Telemediengesetzes und ordnet Zuständigkeiten, Aufsicht und Sanktionen im deutschen Recht neu. Rechtliche Bedeutung Der Gesetzestext ist unter gesetze-im-internet.de abrufbar….