Automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO
Eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO ist eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung einschließlich Profiling beruhende Entscheidung, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigt. Betroffene haben grundsätzlich das Recht, einer solchen Entscheidung nicht unterworfen zu werden. Ausnahmen bestehen bei Erforderlichkeit für einen Vertrag, gesetzlicher Zulassung oder ausdrücklicher Einwilligung. Dann müssen…