Transplantationsrecht
Das Transplantationsrecht regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung menschlicher Organe und Gewebe. Seine zentrale Rechtsgrundlage ist das Transplantationsgesetz. Das Rechtsgebiet soll die Selbstbestimmung des Spenders, den Schutz lebender Spender, eine medizinisch und rechtlich kontrollierte Todesfeststellung sowie eine gerechte Verteilung knapper Spenderorgane gewährleisten. Es enthält außerdem Organisations-, Dokumentations- und Kontrollpflichten für Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren und Vermittlungsstellen…