Patientenrecht
Patientenrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die im Verhältnis zwischen Patient, Arzt, Krankenhaus, Krankenversicherung und weiteren Beteiligten bestehen. Dazu zählen insbesondere das Recht auf fachgerechte Behandlung, verständliche Information, Aufklärung und Selbstbestimmung, Einsicht in die Patientenakte, Vertraulichkeit sowie Ansprüche bei Behandlungsfehlern. Zentrale zivilrechtliche Regeln enthält das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 630a bis 630h….