Einstweilige Anordnung
Einstweilige Anordnung: Vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts nach § 32 BVerfGG.
Einstweilige Anordnung: Vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts nach § 32 BVerfGG.
Anhörungsrüge: Rechtsbehelf bei entscheidungserheblicher Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Verfassungsbeschwerdefrist: Monats- und Jahresfrist nach § 93 BVerfGG sowie Fristbeginn und Wiedereinsetzung.
Rechtsschutzbedürfnis: Wann ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung besteht.
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde: Bedeutung, Anforderungen und Verhältnis zur Rechtswegerschöpfung.
Rechtswegerschöpfung: Bedeutung, Voraussetzungen und Ausnahmen vor einer Verfassungsbeschwerde.
Unmittelbare Betroffenheit: Wann ein Gesetz ohne weiteren Vollzugsakt wirkt, welche Ausnahmen bestehen und warum zunächst fachgerichtlicher Rechtsschutz nötig sein kann.
Grundrechtsverletzung: Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtliche Rechtfertigung mit Verhältnismäßigkeit, Beispielen und Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde.
Die Beschwerdebefugnis ist die Befugnis eines Beschwerdeführers, eine mögliche Verletzung eigener Grundrechte mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen. Sie besteht, wenn eine Grundrechtsverletzung nach dem Vortrag zumindest möglich erscheint und der Beschwerdeführer grundsätzlich selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Was bedeutet Beschwerdebefugnis? Die Beschwerdebefugnis gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde. Nach § 90 Abs. 1…
Selbstbetroffenheit: Wann ein Beschwerdeführer durch staatliches Handeln in eigenen Grundrechten betroffen ist und warum fremde Rechte grundsätzlich nicht genügen.