Erforderlichkeit
Erforderlichkeit: Kein gleich wirksames Mittel darf den Betroffenen weniger stark belasten.
Erforderlichkeit: Kein gleich wirksames Mittel darf den Betroffenen weniger stark belasten.
Geeignetheit: Fähigkeit einer staatlichen Maßnahme, den verfolgten legitimen Zweck zumindest zu fördern.
Legitimer Zweck: Verfassungsrechtlich zulässiges Ziel einer staatlichen Maßnahme.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Staatliche Maßnahmen müssen legitim, geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Schranken-Schranken: Verfassungsrechtliche Grenzen für die Einschränkung von Grundrechten.
Grundrechtsschranke: Verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Beschränkung eines Grundrechts.
Grundrechtseingriff: Staatliche Maßnahme, die ein grundrechtlich geschütztes Verhalten beeinträchtigt.
Sachlicher Schutzbereich: Verhalten, Rechtsgut oder Lebensbereich, den ein Grundrecht inhaltlich schützt.
Persönlicher Schutzbereich: Kreis der Personen, die durch ein bestimmtes Grundrecht geschützt werden.
Schutzbereich: Personeller und sachlicher Umfang dessen, was ein Grundrecht schützt.