Grundrechtsberechtigung
Grundrechtsberechtigung: Berechtigung, sich im konkreten Fall auf ein bestimmtes Grundrecht zu berufen.
Grundrechtsberechtigung: Berechtigung, sich im konkreten Fall auf ein bestimmtes Grundrecht zu berufen.
Grundrechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten zu sein.
Grundrechtsträger: Person oder Organisation, die sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen kann.
Grundrecht: Verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht des Einzelnen gegenüber der staatlichen Gewalt.
Senatsentscheidung: Entscheidung eines der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts.
Kammerentscheidung: Entscheidung einer aus drei Richtern bestehenden Kammer des Bundesverfassungsgerichts.
Nichtannahmebeschluss: Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht.
Annahme zur Entscheidung: Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entscheidet.
Annahmeverfahren: Vorprüfung, ob das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entscheidet.
Folgenabwägung: Vergleich der Nachteile beim Erlass oder Nichterlass einer einstweiligen Anordnung.