Unmittelbarkeit der Wahl
Unmittelbarkeit der Wahl verlangt, dass die abgegebene Stimme ohne dazwischengeschaltete, nachträglich entscheidende Wahlmänner oder sonstige fremde Willensakte bestimmt, welche Bewerber und Listen parlamentarische Sitze erhalten. Der Wähler muss vor der Stimmabgabe erkennen können, wie seine Stimme grundsätzlich auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments wirkt. Gesetzlich festgelegte mathematische Zuteilungsverfahren und Listen stehen der Unmittelbarkeit nicht entgegen….