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Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren

Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ist ein Divisorverfahren mit Standardrundung zur proportionalen Verteilung von Sitzen nach Stimmenzahlen. Die Stimmen jeder Partei werden durch einen gemeinsamen Zuteilungsdivisor geteilt; die Ergebnisse werden auf ganze Sitze gerundet. Der Divisor wird so angepasst, dass die Summe der zugeteilten Sitze der vorgegebenen Gesamtzahl entspricht. Das Verfahren wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie in weiteren parlamentarischen Zusammenhängen eingesetzt.

Berechnungsprinzip

Ein Quotient unterhalb von x,5 wird ab-, oberhalb von x,5 aufgerundet. Bei exakt gleichen Grenzfällen gelten gesetzliche Entscheidungsregeln. Die iterative Berechnung verändert den Divisor, bis genau die erforderliche Sitzsumme erreicht ist.

Wahlrechtliche Bedeutung

Das Verfahren soll Stimmen möglichst proportional in Sitze übersetzen und Verzerrungen gegenüber großen oder kleinen Parteien gering halten. Es konkretisiert das Sitzverteilungsverfahren und die Gleichheit der Wahl.

Beispiel

Erhält eine Partei 250.000 Stimmen und beträgt der Zuteilungsdivisor 50.000, ergibt der Quotient fünf; ihr werden fünf Sitze zugeteilt. Der endgültige Divisor berücksichtigt alle Parteien gemeinsam.

FAQ

Ist Sainte-Laguë/Schepers ein Höchstzahlverfahren?

Es kann als Höchstzahl-, Rangmaßzahl- oder iteratives Verfahren dargestellt werden; die Varianten sind rechnerisch äquivalent.

Seit wann gilt es bei Bundestagswahlen?

Es wird dort seit der Bundestagswahl 2009 eingesetzt.

Wo wird die Berechnung erklärt?

Ausführlich bei der Bundeswahlleiterin und auf wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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