Zweitstimmendeckung
Zweitstimmendeckung bedeutet, dass ein Wahlkreissitz eines Parteibewerbers nur vergeben wird, wenn die seiner Partei im betreffenden Land nach Zweitstimmen zustehende Sitzzahl dafür ausreicht. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr dort gedeckte Sitze zustehen, werden ihre Wahlkreisbewerber nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. Bewerber außerhalb der gedeckten Zahl ziehen trotz relativer Erststimmenmehrheit nicht in den Bundestag ein….