Mehrpoliges Grundrechtsverhältnis
Ein mehrpoliges Grundrechtsverhältnis liegt vor, wenn eine staatliche Entscheidung die grundrechtlichen Positionen mehrerer Beteiligter zugleich berührt und Schutz für den einen regelmäßig eine Belastung des anderen bewirkt. Der Staat steht dann nicht nur einem einzelnen Abwehrberechtigten gegenüber, sondern muss widerstreitende Freiheits- oder Schutzansprüche koordinieren. Die verfassungsrechtliche Lösung verlangt einen ausgewogenen, verhältnismäßigen Ausgleich ohne einseitige Maximierung…