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Kreiswahlvorschlag

Ein Kreiswahlvorschlag ist die förmliche Benennung eines Bewerbers für die Wahl in einem bestimmten Wahlkreis. Bei Bundestagswahlen können Parteien sowie unter gesetzlichen Voraussetzungen Wahlberechtigte einen solchen Vorschlag einreichen. Er darf nur einen Bewerber enthalten und muss fristgerecht beim Kreiswahlleiter eingehen. Form, Zustimmung des Bewerbers, notwendige Unterschriften und Zulassung richten sich nach dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung.

Aufstellung und Einreichung

Parteibewerber müssen in einem demokratischen parteiinternen Verfahren gewählt werden. Nicht etablierte Parteien und andere Kreiswahlvorschläge benötigen regelmäßig Unterstützungsunterschriften. Der vorgeschlagene Wahlkreisbewerber muss schriftlich und unwiderruflich zustimmen.

Prüfung und Zulassung

Der Kreiswahlausschuss entscheidet, ob der Vorschlag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein zugelassener Kreiswahlvorschlag erscheint auf dem Stimmzettel und kann mit der Erststimme gewählt werden.

Beispiel

Eine Partei wählt einen Bewerber in einer Mitgliederversammlung und reicht die Unterlagen rechtzeitig ein. Fehlt dessen schriftliche Zustimmung, kann der Vorschlag nicht zugelassen werden.

FAQ

Kann ein Kreiswahlvorschlag mehrere Bewerber enthalten?

Nein. Er darf nur einen Bewerber für den Wahlkreis benennen.

Können parteilose Bewerber antreten?

Ja, wenn ein anderer Kreiswahlvorschlag mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften eingereicht wird.

Wo stehen die Einzelheiten?

In § 20 BWahlG und erläutert auf wahlrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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