Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet eine vorläufige gerichtliche Maßnahme zur Sicherung eines Zustands oder Abwehr schwerer Nachteile bis zur Hauptentscheidung. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.
Voraussetzungen und Folgen
§ 32 BVerfGG verlangt eine strenge Folgenabwägung; die Hauptsache darf grundsätzlich nicht vorweggenommen werden
Beispiel
Das Gericht setzt vorläufig die Anwendung einer Regelung aus, um irreversible Folgen zu verhindern
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
Welche Funktion erfüllt der Begriff?
Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.