Verfassungsrecht

  • Grundrechtsmündigkeit

    Grundrechtsmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Minderjährigen, ein Grundrecht selbständig auszuüben. Sie ist von der Grundrechtsträgerschaft und der Prozessfähigkeit zu unterscheiden: Minderjährige sind grundsätzlich Träger der Grundrechte; ob sie ein Recht ohne Mitwirkung ihrer Eltern ausüben dürfen, richtet sich nach dem jeweiligen Grundrecht, ihrer Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit sowie besonderen gesetzlichen Regeln. Ob sie selbst ein gerichtliches…

  • Meinungsäußerung

    Meinungsäußerung bezeichnet die Kundgabe eines wertenden Dafürhaltens oder einer Auffassung im Rahmen geistiger Auseinandersetzung. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung…

  • Sphärentheorie

    Sphärentheorie bezeichnet ein Modell zur Abstufung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Intim-, Privat- und Sozialsphäre. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Privatschulfreiheit

    Privatschulfreiheit bezeichnet das Recht, private Schulen zu errichten und zu betreiben. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit, Persönlichkeitsschutz…

  • Konkordat

    Konkordat bezeichnet einen völkerrechtlichen oder staatskirchenrechtlichen Vertrag zwischen Staat und Heiligem Stuhl. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…

  • Demokratische Legitimation

    Demokratische Legitimation bezeichnet die verfassungsrechtlich erforderliche Rückführung staatlicher Entscheidungen auf den Willen des Volkes. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Unvereinbarerklärung

    Unvereinbarerklärung bezeichnet die Feststellung, dass eine Norm mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ohne sie sofort für nichtig zu erklären. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz…

  • Grundrechtsträgerschaft

    Grundrechtsträgerschaft bezeichnet die rechtliche Zuordnung eines Grundrechts zu einer natürlichen oder juristischen Person. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

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    Allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 GG

    Ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG richtet sich nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche, sondern schützt ein Rechtsgut unabhängig von einer konkreten politischen, religiösen oder weltanschaulichen Auffassung. Es kann die Meinungsfreiheit beschränken, muss aber seinerseits im Licht dieses Grundrechts ausgelegt und verhältnismäßig angewandt werden. Diese Wechselwirkung verhindert, dass die…

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    Intimsphäre

    Die Intimsphäre bezeichnet den höchstpersönlichen Bereich menschlichen Lebens und ist als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt. Zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören insbesondere innere Gedanken und Gefühle, höchstpersönliche Gespräche und bestimmte Ausdrucksformen der Sexualität ohne gewichtigen Sozialbezug. Echte Kernbereichseingriffe sind absolut verboten;…