Rundfunkfreiheit
Rundfunkfreiheit bezeichnet das Grundrecht, Rundfunkprogramme frei zu gestalten, zu verbreiten und eine vielfältige öffentliche Meinungsbildung zu sichern. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…