Schuldrecht

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    Versteckter Dissens

    Versteckter Dissens liegt nach § 155 BGB vor, wenn die Parteien irrtümlich meinen, sich vollständig geeinigt zu haben, ihre Erklärungen in einem regelungsbedürftigen Punkt aber tatsächlich auseinanderfallen. Der Vertrag gilt grundsätzlich mit dem übereinstimmenden Inhalt, wenn anzunehmen ist, dass er auch ohne Regelung des offenen Punktes geschlossen worden wäre. Andernfalls fehlt ein Vertragsschluss. Vorrangig ist…

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    Notarielle Beurkundung

    Notarielle Beurkundung ist ein förmliches Verfahren, bei dem ein Notar die Erklärungen der Beteiligten in einer Niederschrift festhält, vorliest, genehmigen lässt und mit ihnen unterzeichnet. Sie ist etwa bei Grundstückskaufverträgen, bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundung erfüllt Warn-, Beratungs-, Beweis- und Kontrollfunktionen. Fehlt sie, ist das Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig, sofern das Gesetz…

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    Empfangsbote

    Ein Empfangsbote ist eine Person, die nach der Verkehrsanschauung oder aufgrund einer Ermächtigung geeignet und bestimmt ist, eine Willenserklärung für den Empfänger entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Die Erklärung geht dem Empfänger grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem nach gewöhnlichem Verlauf mit der Weitergabe zu rechnen ist. Typische Empfangsboten können Haushaltsangehörige oder Mitarbeiter sein. Das Risiko…

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    Öffentliche Beglaubigung

    Öffentliche Beglaubigung bestätigt amtlich die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens unter einer schriftlichen Erklärung. Nach § 129 BGB erfolgt sie grundsätzlich durch einen Notar; gesetzlich können weitere Stellen zuständig sein. Der Beglaubigungsvermerk bezieht sich nicht auf die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts. Die Form wird etwa für bestimmte Registeranmeldungen oder Vollmachten verlangt. Sie…

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    Erklärungsbote

    Ein Erklärungsbote übermittelt eine bereits fertig formulierte Willenserklärung des Erklärenden, ohne selbst Entscheidungsspielraum über ihren Inhalt zu besitzen. Er ist kein Vertreter, weil er keine eigene Willenserklärung abgibt. Übermittelt er die Erklärung unrichtig, verspätet oder gar nicht, trägt grundsätzlich der Erklärende das Risiko. Bei fehlerhafter Übermittlung kann die Erklärung unter den Voraussetzungen des § 120…

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    Heilung eines Formmangels

    Heilung eines Formmangels bedeutet, dass ein zunächst wegen fehlender gesetzlicher Form unwirksames Rechtsgeschäft durch ein späteres, gesetzlich bestimmtes Ereignis wirksam wird. Eine Heilung tritt nur ein, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Beispiele sind bei Grundstückskaufverträgen Auflassung und Grundbucheintragung oder bei bestimmten Schenkungsversprechen die Bewirkung der versprochenen Leistung. Die Heilung kann je nach Regelung rückwirkend…

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    Zugang einer Willenserklärung

    Zugang einer Willenserklärung bedeutet, dass eine empfangsbedürftige Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Nach § 130 BGB wird eine Erklärung gegenüber Abwesenden grundsätzlich in diesem Zeitpunkt wirksam. Tatsächliche Kenntnis ist nicht immer erforderlich. Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich bei Brief, Einwurf, E-Mail, Messenger und…

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    Formnichtigkeit

    Formnichtigkeit ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Nichtbeachtung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form. Nach § 125 Satz 1 BGB ist ein solcher Formverstoß grundsätzlich nichtig. Die Rechtsfolge hängt jedoch von Zweck und Sonderregelung der jeweiligen Formvorschrift ab; manche Gesetze sehen Heilung oder abweichende Folgen vor. Bei nur vertraglich vereinbarter Form ist durch Auslegung zu bestimmen, ob…

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    Rechtsbindungswille

    Rechtsbindungswille ist der nach außen erkennbare Wille, mit einer Erklärung eine rechtlich verbindliche Verpflichtung einzugehen. Er entscheidet insbesondere darüber, ob eine Äußerung als Willenserklärung, bloße Gefälligkeit oder unverbindliche Absicht zu verstehen ist. Maßgeblich ist nicht der geheime innere Wille, sondern die objektive Sicht eines verständigen Empfängers unter Berücksichtigung von Wortlaut, wirtschaftlicher Bedeutung, Interessenlage, Verkehrssitte und…

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    Essentialia negotii

    Essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragspunkte, über die sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar zustande kommt. Welche Punkte wesentlich sind, hängt vom Vertragstyp ab. Beim Kauf gehören regelmäßig Parteien, Kaufsache und Preis dazu; der Preis kann nach gesetzlichen oder vereinbarten Kriterien bestimmbar sein. Neben objektiv notwendigen Punkten können…