Vorteilsausgleichung
Vorteilsausgleichung ist ein Grundsatz des Schadensrechts, nach dem Vorteile, die dem Geschädigten gerade durch das schädigende Ereignis zufließen, auf den Ersatzanspruch angerechnet werden können. Eine Anrechnung setzt regelmäßig einen angemessenen Zusammenhang voraus und muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen. Sie darf den Schädiger nicht unbillig entlasten und den Geschädigten nicht unzumutbar belasten. Deshalb werden etwa…